Nun fällt also auch anderen auf, was für ein Schwachsinns-Ei da ins Nest gelegt wurde…

Kinder sind Pornos

Kinder sind Pornos in der Spiegel Online Fassung

Kinder sind Pornos in der Sueddeutsche.de Fassung

Kinder sind Pornos Background und Christliche Fanatiker triumphieren

Gegendarstellung des Propagandaministeriums, bzw. des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz.

„Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen werden nicht kriminalisiertSexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen bleiben grundsätzlich straflos – wie heute schon. Mit dieser Klarstellung hat Bundesjustizministerin Zypries auf unzutreffende Äußerungen vom Wochenende im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern reagiert, der in dieser Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.„Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben. Daher ist die Aussage von Herrn Abgeordneten Montag in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung schlicht falsch. Kein Jugendlicher muss befürchten bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt“ erklärte Brigitte Zypries.Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Pflicht, die Vorgaben eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Der Rahmenbeschluss hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution zu schützen. Deshalb muss die Vornahme sexueller Handlungen mit einem Kind, also mit einer Person unter 18 Jahren, unter Strafe gestellt werden, wenn dafür Geld oder sonstige Gegenleistungen geboten werden. Bislang wurde eine Person über achtzehn bestraft, wenn sie an einer Person unter sechzehn sexuelle Handlungen vorgenommen und dafür bezahlt hat. Künftig wird – aufgrund der europarechtlichen Vorgaben – das Schutzalter für Opfer von sechzehn auf achtzehn angehoben. Gleichzeitig verlangt der Rahmenbeschluss, dass der Täterkreis auch auf Personen unter achtzehn ausgedehnt wird.

„Schutzzweck unseres Gesetzes ist es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution verhindern. Es ist absurd, wenn behauptet wird, dass ein geschenktes Kaugummi oder ein Kinobesuch sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen strafbar machen. Es ist verantwortungslos, unsere redlichen Bemühungen, Kinder vor Prostitution zu schützen, durch gezielte Falschinformationen zu diskreditieren“, betonte Zypries.

Mit dem Gesetz soll ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen und die Gefahr der Prostitution von Kindern und Jugendlichen vermieden werden. Nach diesem Sinn und Zweck müssen die Strafverfolgungsbehörden die gesetzlichen Regelungen auslegen und anwenden. So versteht es sich von selbst, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung nicht vom Gesetz erfasst werden. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist vielmehr, dass die sexuellen Handlungen tatsächlich als Gegenleistung für das Entgelt erfolgen. Der Eingeladene muss also die sexuellen Kontakte nur deshalb zulassen, weil er dafür Geld oder einen sonstigen Vorteil bekommt.“

Ich habe dann nur eine Frage: Warum zur Hölle & verfluchte Scheisse noch eins steht das dann nicht so im Gesetz?

Aber vielleicht sagen ja die gehörten Sachverständigen des Rechtsausschusses des dt. Bundestages etwas zu dem Thema?

Stellungnahme Dr. Helmuth Graupner

Schwupps, „vernichtend“ dürfte es wohl treffen, oder? Und die anderen Stellungnahmen lauten nicht wirklich anders, bis auf einen Herren Oberstaatsanwalt, aber wessen Hand mich füttert… 

Interview mit Dr. Helmuth Graupner bei Spiegel Online

Manchmal habe ich ja den Verdacht, es könnten 1-2 SpOn-Autoren hier mitlesen… o.O

Gegengegendarstellung der EU, die feststellt, dass dieses Gesetz genauso gedacht ist, wie im Spiegelartikel erwähnt, weil nach neuesten Forschungsergebnissen des EU Ethik- & Wissenschaftsrates es als gesichert gilt, dass:

- berührt ein Jugendlicher unter 17 Jahre die Brust eines anderen Jugendlichen unter 16 Jahren, so hat dieser mit Mittel- und Ringfingerfäule zu rechnen, was zur sogenannten „Schwermetall-“ oder „Satanshand“ führt.

- hegt ein Jugendlicher unter 17 Jahren unkeusches Gedankengut gegenüber einem Jugendlichen unter 16 jahren so führt dies zu Schwachsinn, ausgelöst durch Gehirnbrand.

- fotografiert sich ein unter 16 Jahre alter Jugendlicher selbst, so führt dies zu Feigwarzen. Tut er das nackt, so führt dies zu Feigwarzen, Aussatz und Gehirnbrand.
Das ansehen eines solchen Bildes führt bei Jugendlichen unter 17 Jahren zuerst zu Schwachsinn, später zu Unfruchtbarkeit und Aussatz.

- das Berühren der Schamgegend Jugendlicher unter 17 Jahren von Jugendlichen unter 16 Jahren führt zum sofortigem Tod beider Jugendlichen.
Hat der berührende Jugendliche eine züchtige Haube auf dem Kopf, so muss dennoch mit schweren Schäden, namentlich der von Tobsucht begleiteten Gesichtsfäule, gerechnet werden.

- berührt ein Jugendlicher unter 17 Jahren andere Körperregionen als die Wange von Jugendlichen unter 16 Jahren mit dem Mund, so führt dies zu Maulpest, irreversibelen Haltungsschäden („Hexenbuckel“) und Blindheit, gefolgt von Tod. Hat der berührende Jugendliche Verwandte unter 17 Jahren, so ist bei diesen mit heftigem Wahnsinn, Antoniusfeuer und Mordlust zu rechnen.

Scheisse, ich wusste wir hätten die Polen nicht in die EU lassen sollen…*

*disclaimer: Mit der zunehmenden kulturellen Akzeptanz des Polenwitzes, ausgelöst durch die damals als provokant empfundenen Gags von Harald Schmidt, stellt es kein Gedankenverbrechen mehr dar, diese zu machen.

Update: Zwar nicht so schlimm wie vorher, aber eigentlich Immer noch scheisse…