Wie hier zu lesen, ist es vollkommen in Ordnung, wenn eine sogenante „1€-Party“, beziehungsweise der Ausschank von Alkoholika für 1€ verboten wird, da davon auszugehen ist, dass bei einer solchen Angebotsstruktur Jugendliche und „junge Erwachsene“ zu übermäßigem Alkoholkonsum verleitet würden.
a) Jugendliche dürfen kein Hartgas trinken, alles andere dürfen sie trinken.
b) Der „Strafbestand“ des „jungen Erwachsenen“ erschließt sich mir in keinster Weise. Entweder ist jemand volljährig, darf also trinken, Auto fahren, wählen und Terroristen am Hindukusch abknallen, oder dieser jemand ist nicht volljährig.
Äquivalent dazu möchte ich demnächst folgendes lesen: „Angebotswochen bei großer Fastfoodkette in Deutschland verboten, da davon auszugehen ist, dass die Abgabe von Junkfood, weit unter dem üblichen Preis, besonder bei Jugendlichen und „jungen Erwachsenen“ zu übermäßigen Konsum von ungesunder Nahrung und den daraus resultierenden Gesundheitsgefahren führt, die in diesem Zusammenhang als Körperverletzung zu betrachten sind. Auch ist von einer weitreichend desorientierenden Wirkung hinsichtlich der zukünftigen Ernährungsgepflogenheiten auszugehen. Der Schaden der hierbei dem Allgemeinwohl und den Krankenkassen entsteht ist nicht hinnehmbar.“
Dies ist einer der Fälle, wo man im kleinen sieht, wie die übergeordnete Agenda des „Großen Bruders“ langsam aber sicher implementiert wird. Zum Glück habe ich mir gerade einen neuen Koffer gekauft.
Mit der Begründung „das ist ja zu billig“ könnte man unsere FH-Partys grundsätzlich zumachen…
junge erwachsene könnten personen zwischen 18 und 21 sein, die nach prüfung des gerichts entweder als jugendliche oder als erwachsene behandelt werden. ist aber nur meine vermutung und ändert im grunde nichts an der unklaren rechtslage…
^^Mit der Begründung ist auch die Happy Hour in jeder Bar/Kneipe weg vom Fenster…
^^Joa, im Straf- bzw. Jugendstrafrecht. Was das nun aber hiermit zu tun hat, ist mir immer noch ein Rätsel, denn GRUNDSÄTZLICH ist man mit 18 Jahren volljährig und genießt alle Rechten und Pflichten dieses wundervollen Landes *Harmon_Rabb_Gedächtnis_JAG_Salut_mit_leichtem_Nachfedern*
Im Grunde können z.B. Gemeinden und Ordnungsämter eine ganze Menge, solange sie nachweisen können das die öffentliche Ordnung/Sicherheit gefährdet wird/ist. Sprich: Wenn die dem Gericht glaubhaft machen konnten, dass nach dieser Party – wie die letzten drei Male – ziemlich sicher ein randalierender Mob aus „jungen Erwachsenen“ durch die Straßen ziehen wird, sind sie berechtigt „geeignette Maßnahmen“ zu ergreifen. Wie zum Beispiel ein Verbot der verbilligten Alkoholabgabe.
Nach einer ähnlichen Logik werden immer wieder Demos untersagt – im Regelfall weil „mit Gewaltausbrüchen zu rechnen“ sei und „die Sicherheitskräfte keinen gefahrlosen Ablauf garantieren können“.
Jedenfalls soweit ich als Laie die Rechtslage verstehe.
Dem „Unrat“ in Kiel wurde die Flatrate-Party (ein oder zwei Jahre bevor es den Ausdruck überhaupt gab‘ übrigens) auch von den Behörden gestrichen, weil die Anwohner keine Lust mehr auf vollgekotzte Autos hatten.
Klar, wenn es andauernd zu Ausschreitungen, andauernder übermäßiger Lärmbelästigung kommt, usw, kann die Stadt einschreiten. Davon ist hier aber nicht die Rede^^. Das Urteil baut alleine auf der Vermutung auf, dass durch niedrige Preise Leute zum Saufen verleitet werden könnten und das ungesund sei. Deinen Ansatzpunkt könnte ich ja noch nachvollziehen.
In der Meldung steht zumindest nichts davon. Da hast Du Recht. Ist halt die Frage, wie genau die in dem Punkt ist. Natürlich habe ich aber keine Lust, dass genauer zu recherchieren. 😉