„Freiwillige Teilnahme – Fringe Jurisdiction“

Mit DNA-Reihenuntersuchung (Massengentests) soll durch eine genetische Rasterfahndung der Schuldige einer Tat gefunden werden. Gesetzliche Grundlage für Massengentests ist in Deutschland § 81h Strafprozessordnung (StPO). Theoretisch müssen die Proben und die daraus gewonnenen Daten bei Nichtübereinstimmung mit der Spuren-DNA vernichtet werden und dürfen insbesondere nicht in der DNA-Analysedatei gespeichert werden, was in der Praxis bei den Behörden von der Priorität her als vernachlässigbar angesehen wird. Auch ist die Teilnahme freiwillig, d.h. niemand kann dazu gezwungen und aus der Weigerung zur Teilnahme darf kein Verdacht geschlossen werden. Dies wird von den Behörden dann meist vollkommen ignoriert.

Bei Beschwerden kommen meist Aussagen wie „Aber sie wollen doch auch, dass der Verbrecher gefasst wird, oder?“, „Wollen sie dem Schuldigen etwa noch helfen?„, „Haben sie was zu verbergen?„, etc. Dabei sind die Gründe für eine Verweigerung sogar vollkommen offensichtlich für jeden, der sich nicht von der Sicherheitsparanoia-Propaganda der staatlichen Stellen anstecken lässt.

Neben dem gerne ignorierten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geht es hier vor allem um die Umkehr der Unschuldsvermutung und der Beweislast. Wenn man sich aus gutem Grund weigert, wird dies gerne schon als Anfangsverdacht gesehen, wenn kein wasserdichtes Alibi vorliegt. Damit kehrt sich praktisch die Beweislast um und von einer „Freiwilligkeit“ kann keine Rede mehr sein. Schon in mehreren Fällen wurde schon in der Infobroschüre des Massengentests darauf hingewiesen, dass bei einer Testverweigerung eine Beschuldigtenvernehmung droht: „Sind Sie nicht mit dieser Maßnahme einverstanden, können Sie im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung einen Alibinachweis vorlegen“ ist da noch die höfliche Variante. Gerne beteiligt sich dabei auch die Bratwurst-Presse und baut sozialen Druck auf, der eine Weigerung als unsozial gegenüber der Gesellschaft darstellt. Meist lesen sich die Artikel wie das Fanmagazin der Stasi, wobei sich lustigerweise immer die Konservativen als Fans dieser „sozialistischen Terrororganisation“ outen.

Ganz abgesehen von den explodierenden Kosten dieser Untersuchung, die immer häufiger zum Einsatz kommt, ist es natürlich absehbar, dass echte Verbrecher dafür sorgen werden keine oder deponierte DNA-Reste am Tatort zu hinterlassen. Die erworbenen Daten wecken natürlich auch Begierden bei Geheimdiensten und Wirtschaft, die diese sicherlich unter Kontrolle haben werden. Letztendlich bleibt natürlich auch noch die Fehlertoleranz. Die erstellten Muster einer DNA-Reihenuntersuchung kommen statistisch bei 100.000 Menschen einmal vor, in jeder größeren Stadt also mehrfach. Eine Tatsache, die der Staatsanwaltschaft und der Polizei meist relativ unbekannt ist, oder ebenfalls ignoriert wird.

Und solche schicken Unfälle wie die Morde des „Heilbronner Phantoms„, Stichwort verunreinigte Wattestäbchen, führen mal erst gar nicht weiter an. Es wundert eigentlich stark, dass in diesem Zusammenhang noch nicht wie sonst üblich die Terroristen- und Kinderporno-Keule geschwungen wird.

Wer also an einem freiwilligen Massengentest teilnimmt, ist ein Verräter an Freiheit, Recht und Gesetz! Wehret den Anfängen!

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4 Antworten zu „Freiwillige Teilnahme – Fringe Jurisdiction“

  1. 3-6 schreibt:

    „From my cold, dead hands“

  2. Cunningham schreibt:

    Richtig, ich würde meine Waffe(n), so ich sie hätte, auch nicht abgeben. Nicht in den USA! Nicht hier!

    Genau so wenig, wie ich es unterstütze, dass die jenigen, die dem Gesetz Gültigkeit verschaffen sollen es biegen, dehnen oder gar brechen …

  3. sirdoom schreibt:

    *NRA-Deutschland_Clubschild_aufstell_und _Charlton_ Heston_Fan-T-Shirt_anzieh!* 😉

  4. XDragoon schreibt:

    Am Ende finden die noch ein Gen bei mir, auf das Monsanto ein Patent angemeldet hat und ich zahle bis an mein Lebensende + Lizenzgebühren für Nachwuchs…

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