Am Mittwoch, dem 12.12.2012, stimmte der Bundestag über eine Gesetzesänderung/-erweiterung ab. Dabei ging es um § 1631d BGB, Beschneidung des männlichen Kindes. Bei der Beschneidung der männlichen Junggurke siegt Magie über Vernunft. Eingebildete, göttliche Freunde stehen nicht über dem Gesetz, sie lassen es einfach umschreiben (Liste namentliche Abstimmung im Bundestag). Kindesmisshandlung ist nun unter religiös motivierten Gründen legal.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit garantiert, das in seiner stringenten Auslegung den Eltern die berühmte „erzieherische Backpfeife“ verwehrt wird, aber erlaubt die irreversible „Modifikation“ des Geschlechtsorganes. Streng genommen dürfen Eltern ihren 13-jährigen Sohn jetzt auch gegen dessen ausdrücklichen Wunsch beschneiden lassen. Seit heute sind also Hunde in Deutschland besser geschützt als Kinder, denn Hunde dürfen ausdrücklich nicht kupiert werden. Die nach allgemeinem Verständnis klare Schutzfunktion des Staates gegenüber den Schwächsten, den Kindern, wird damit vollkommen ad absurdem geführt. Ein Hoch auf die Religion!
Der Comic trifft es wirklich sehr gut.. 🙂
Warum muss ich in diesem Kontext an „Alle meine Entchen“ denken?
„Köpfchen unter Wasser, Schwänzchen in die Höh!“
Freudsche Vergleichsleistung oder sowas in der Art 😀
Wieder mal wird das BVG entscheiden müssen, weil die Masse unserer Volksvertreter unfähig ist.
Wobei ich leider fast den Verdacht habe, dass sie sich in diesem Fall sich schön raushalten…
Es muss halt jemand erst einen Antrag stellen: Das kann ein betroffenener Bürger sein (dauert bis der so weit ist) oder mMn eine Bundestagsfraktion. Vielleicht machts die Linke. Mann, dass ich mal auf die hoffe…
Update März 2013: Wichtige Studie anscheinend absichtlich zurückgehalten, „Vorteile“ der Beschneidung existieren nur in der Geldbörse der US-Mediziner, die die Beschneidungen durchführen. Zeit Online: Gesetzgeber kannte nicht alle Risiken der Beschneidung