Bayern ist ja für seine Gastfreundschaft berühmt. Ausgenommen sind natürlich Saupreussen. 😉 Aber auch sogenannte Gefährder können sich in Bayern jetzt auf anhaltende Betreuung freuen. Auch wenn das mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr ganz so viel zu tun hat… o.O
Der bayerische Landtag hat mit den Stimmen der CSU ein neues Polizeiaufgabengesetz beschlossen, das die Erhöhung der Präventivhaft (Gewahrsam/Vorbeugehaft) von bisher 14 Tagen auf unbefristete Zeit vorsieht. Dafür muss man keine Straftat begangen haben oder gar planen. Die diffuse Befürchtung, dass irgendwer vielleicht irgendwas Böses vor hat, reicht schon. Alle drei Monaten soll ein Richter die Gefahrenlage dann überprüfen. Und ohne Verhandlung und ohne Gerichtsurteil kann der Betroffene dann lebenslänglich die Gastfreundschaft bayerischer Gefängnisse genießen. Das deutsche Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention sind ja auch eher so Empfehlungen als richtige Regeln. 😛 Die Türkei und Russland sind schon ganz begeistert und wollen das Gesetz gerne 1:1 übernehmen, schließlich kann man sie dann nicht mehr zu Unrecht kritisieren, wenn sie „Terroristen“ einfach so für immer einbuchten… 😉
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