„Krähwinkel verordnet!“

Der Bundestag hat am Donnerstag dem 26.12.2010 16.12.2010 mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und den Grünen zwei Gesetzesentwürfe beschlossen, die der Ratifizierung und Umsetzung des umstrittenen Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2003 dienen. SPD und Linke enthielten sich. Die Initiative des Staatenbunds sieht allgemein eine Kriminalisierung „rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen“ vor, die über Computer und Systeme wie das Internet begangen werden. Das deutsche Umsetzungsgesetz bringt vor allem eine Ergänzung zu den Bestimmungen gegen die Volksverhetzung im Strafrecht, dass die davon erfasste Aufstachelung zu Hass und Gewalt nicht nur gegen „Teile der Bevölkerung“ gerichtet sein muss.

Absatz 1: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,…

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auf- fordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Absatz 2: 1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Will- kürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a) verbreitet,

b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder

d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, an- kündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder.

Mit diesem Fascho-Scheiß bekämpft man keinen Hass, sondern schafft die Grundlage für absolute Zensur. Man kann damit im Grunde genommen alles verbieten und mit Strafe belegen. Das ist das irische Blasphemie-Gesetz ja fast noch harmlos gegen! Natürlich übertreibe ich maßlos und am Anfang wird diese Imitation eines Gesetzes auch nur gegen böse Terroristen und böse Nazis eingesetzt werden. Aber Kirche, Politik, gar Justiz und Wirtschaft stehen schon Gewehr bei Fuß. Gerade letztere wird erfreut sein, nicht immer nur den Knüppel „Copyrightverletzung“ auspacken zu können, wenn eines ihrer internen Dokumente geleakt wird, wo drinsteht, wie sie wieder jede Menge Menschen umgebracht, betrogen und Millionen veruntreut haben. Verbale Hasspredigten gegen Wirtschaftskriminelle sind dann nämlich auch strafbar…

Aber das wird noch etwas dauern. Baden wir erst mal im Sonnenschein der politischen Korrektheit dieses tollen Gesetzes. Lesen wir zur Be-un-ruhigung einfach Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen von Heinrich Heine:

Krähwinkel ist übrigens ein fiktiver Ort, der zum ersten Mal in einer Satire von Jean Paul im Jahr 1801 erwähnt wurde. Auch August von Kotzebue verwendete diesen Ort in zwei seiner Stücke. Krähwinkel ist dabei immer die Verkörperung der unterwürfigen und zutiefst spießbürgerliche Kleinstadt, deren Einwohner sich bereitwillig alles von den Herrschenden diktieren lässt und keinerlei Ambitionen zur Revolution hat.

Dazu passend möchte ich den wieder einmal den bekannten Philosophen Robert Flynn zitieren:

„Let Freedom ring with a Shotgun Blast!“

Dieser Beitrag wurde unter imperiale Politik, Kunst&Kultur, verbale Diarrhoe veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu „Krähwinkel verordnet!“

  1. cerbero schreibt:

    „Der Bundestag hat am Donnerstag dem 26.12.2010…“

    *hüstel*
    An dem Tag findest im Bundestag nur die armen Leute, die aufpassen müssen das der Weihnachtsmann keine Dinge mit Kabumm-Effekt daläßt…
    http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/32725490_kw50_angenommen_abgelehnt/index.html

  2. sirdoom schreibt:

    Aehm, tröt, muss natürlich 16.12.2010 heißen… danke…

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..