„Leistungsschutzrecht für Versager – Reloaded!“

Ein Leistungsschutzrecht ist ein Zusatz zum Urheberrecht, mit dem man zusätzliche Schutzmaßnahmen aufbaut und künstliche Einnahmen für mehr oder minder nichts generiert. Im übertragenen Sinne ist ein Leistungsschutzrecht eine zusätzliche Steuer und Zusatzalimentierung für eine spezifische Gruppe. Insofern sind grundsätzlich alle Leistungsschutzrechte schon mal mit Misstrauen zu betrachten.

Seitdem die Bedeutung des Internets stark zugenommen hat und Zeitungs- und Nachrichtenverlage auch durch eigene Irrelevanz ständig an Boden verloren haben, dabei aber zeitgleich jede Form einer neuen, angemessen, der Realität angepassten Vergütung verweigert haben, haben sie eine neue Abgabe gefordert, um ihre überholten Geschäftsmodelle irgendwie künstlich am Leben zu erhalten. Dabei stellen die Verlage selber ihre Texte frei zugänglich ins Netz und wenn sie nicht von Google oder anderen Suchmaschinen gefunden werden wollten, wäre eine einfach Markierung ausreichend, um dies automatisch zu verhindern. Aber die Verlage wollen von großen Suchmaschinen und sozialen Netzwerken umsonst promotet werden und dazu noch von diesen bezahlt werden. Deshalb hat man intensives Lobbying – was rein rechtlich keineswegs Bestechung ist! – betrieben und so erschien im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 ein Beschluss zur Schaffung eines Sonderrechts für Verlage auf Bestellung. Seitdem wurde das Vorhaben immer wieder verzögert, weil alle vorliegenden Fakten dagegen sprechen, genauso wie bei der Herdprämie. Aber in Deutschland hält man sich an abgeschlossene Deals und was einmal bezahlt wurde, wird auch geliefert, egal wie abstrus und vermutlich auch illegal, bzw. sogar verfassungsrechtlich bedenklich¹ es ist.

¹u.a. Einschränkung der Pressefreiheit, vollständige Ignoranz des verfassungsrechtlichen Gebots von Normenklarheit und -bestimmtheit, Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit, da jede verwandte Äußerung rechtsverletzend sein könnte, ohne Berücksichtigung des Allgemeinwohls, bei eindeutiger und ausschließlicher Begünstigung einer Minderheit. Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes(gegenüber anderen „Werken“) und fehlende Sachgründe.

So liegt nun ein Referentenentwurf des geänderten Gesetzes vor, der alle Bedenken bestätigt: Man kann ab Inkrafttreten des Gesetze schon für eine Überschrift abgemahnt werden und das Zitatrecht wird ad adsurdum geführt. Was natürlich in sich schon irrsinnig ist, denn gerade daran, wie oft eine Zeitung zitiert wird, wird ihre Relevanz gemessen. Auch interessant: Ein ziemlich großer Teil der Meldungen im deutschen Blätterwald ist eiskalt aus dem Ausland oder von Bloggern abgeschrieben. Wie sieht es denn da mit der Vergütung aus? Ebenfalls entlarvend: Während die Verlage zu endlosen Heul-Hass-Tiraden über ihre verletzten Urheberrechte ansetzen, beschäftigen sie ihre Kreativen zu Hungerlöhnen und enteignen sie nahezu vollständig. Es geht hier also gar nicht um Urheberschutz, sondern um Gewinngarantien für Manager. Eine Unsitte, die in einer freien und sozialen Marktwirtschaft absolut gar nichts zu suchen hat. Aber davon sind wir ja weit weg. Stichwort: Sozialisierung von Verlusten, Privatisierung aller Einnahmen. Wenn also mal wieder ein Industrievertreter von Kapitalismus und Leistung redet, dann meint er das nicht so. Er redet von Kommunismus unter reichen Menschen. Aber damit schweife ich dann doch etwas vom Thema ab.

Trotz all dieser offensichtlichen Idiotie und Vetternwirtschaft wird dieses Gesetz kommen. Aber noch gibt es Hoffnung. Einer der Hauptbetroffenen neben Millionen von Usern ist der durchaus zwielichtig zu sehende Gigant Google, dem man in manchen Fällen durchaus den Missbrauch seiner Marktmacht vorwerfen kann. Hier könnte dies aber ausnahmsweise mal ein Schutz gegen das Komplott von Verlegern und Politik sein. Mit etwas Glück entschließt sich Google dazu keinen Cent rauszurücken und betreibt die Belgische Lösung. Dabei wird, ganz gesetzestreu, einfach jede einheimische Publikation aus Googles Index entfernt und ist somit unauffindbar. Facebook könnte sich dem glatt anschließen, bevor sie selber auf der Abschussliste weiter oben landen. In Belgien hat es nicht lange gedauert, bis die Verlage weinend zu Kreuze gekrochen sind…

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7 Antworten zu „Leistungsschutzrecht für Versager – Reloaded!“

  1. gedichtblog schreibt:

    „eigene Irrelevanz“ klingt so als wären die Einrichtungen selbst schuld, dass ihre Zeit abgelaufen ist. Was etwas eigenartig ist. Eine Zeitung ist eben eine Zeitung, manchmal ist so ein Modell erfolgreich, manchmal nicht. Wenn dann dürfte man den Besitzern des dort sitzenden Kapitals vorwerfen, dass sie nicht rechtzeitig erkannt haben, dass ihr Geschäftsmodell von das selbe Schicksal erleidet wie die Herstellung von Hufeisen für Postkutschenpferde.
    Aber auch so scheint es ja nicht zu sein, die Leute wissen sehr wohl, dass ihr Modell angegriffen wird, sie glauben nur, dass sie genug politisches Kapital mobilisieren können um ihr finanzielles Kapital zu beschützen und genau das versuchen sie halt.

  2. sirdoom schreibt:

    Eigene Irrelevanz bezog sich auf den Inhalt: Abgegammelter Boulevardscheiss, für den zu recht niemand bereit ist zu bezahlen. Handzahme Politkerbetreuung statt kritischer Berichterstattung. Usw…

  3. Gondrino schreibt:

    Und wieder kann uns nur das Bundesverfassungsgericht retten. Wieder ein schönes Beispiel, wie sich unsere gewählten Volksvertreter dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen… Es ist einfach nur noch zum K…..

  4. sirdoom schreibt:

    ^^Ein Beispiel von heute: Der sogenannte Journalistenverband läd Mitglieder zum Dinner samt Übernachtung nach Brüssel ein, bezahlt wird alles von der EU-Kommission, über die man kritisch berichten soll[Link]…

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